Wechseln zu: Navigation, Suche

Rüstungsexporte - Ablauf

Version vom 28. Februar 2014, 11:22 Uhr von Mp1 (Diskussion | Beiträge) (Einzelnachweise / Quellen)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Anhand des Unterthemas Rüstungsexporte - Ablauf soll die Möglichkeit geboten werden den auf der Hauptseite Rüstungsexporte grafisch skizzierten Ablauf nochmals vertieft zu betrachten und die damit verbundenen Kritikpunkte eines Rüstungsexports detailierter aufzuarbeiten. Dabei werden neben dem Ablauf auch einige politische Akteure betrachtet, die demokratischen Probleme bei der aktuellen rechtlichen Gestaltung beleutet und dem Problem der abschließenden Kontrolle nachgegangen.


Wie läuft so ein Rüstungsexports ab? [1]

Verfahren bei Rüstungsexporten (keine Kriegswaffen).

Prinzipiell gilt, dass es kein formales Recht auf Genehmigung von Rüstungsexporten gibt. Somit können Unternehmen nicht von vornherein davon ausgehen das ihr Antrag auch tatsächlich genehmigt wird.

Formal beantragt das betreffende Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (fortan kurz BAFA), eine Abteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Engerie (kurz BMWi) bzw. gelegentlich auch Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, eine Genehmigung bzw. ein Zertifikat auf Ausfuhr von Rüstungsgütern. Nach Prüfung des Antrags und Abstimmung mit anderen Ressorts (= Bundesministerien, u.a. das Auswärtige Amt) wird der Antrag entweder abgelehnt oder bewilligt.

Die im Grundgesetz erwähnte Bundesregierung ist bis hierhin, außer durch die eingebundenen Ministerien, nicht aktiv an der Entscheidung bzgl. der Ausfuhr beteiligt. Allerdings hat die Bundesregierung das Recht, im Zweifelsfall, selbst eine endgültige Entscheidung zu treffen. Dies geschieht über den Bundessicherheitsrat und wird in der Regel bei brisanten Anträgen und/oder bei Unstimmigkeiten zwischen den beteiligten Ministerien genutzt.

Die Einstufung von Anträgen wird gemäß der Rüstungsexportrichtlinie der Bundesregierung vorgenommen und wird dabei durch den Charakter dieser Richtlinien entsprechend unterschiedlich interpretiert.

Politische Akteure

Bundessicherheitsrat [2]

Der Bundessicherheitsrat ist ein Organ der Bundesregierung, genauer ein Ausschuss, und dient dieser als Kontroll- und Koordinationsgremium mit Bezug auf die bundesdeutsche Sicherheitspolitik und ist dessen höchstes Organ.

Eingeführt wurde dieser Ausschuss 1955 unter Kanzler Adenauer, von 1955 bis 1969 unter den Namen Bundesverteidigungsrat, und besteht aus neun Mitgliedern zusammen. Dies sind der/die Bundeskanlzer/-in (Vorsitzende/-r), der/die Chef/-in des Bundeskanzleramts, die Bundesminister/-innen des Auswärtigen Amts, der Verteidigung, der Finanzen, des Inneren, der Justiz, der Wirtschaft und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung (seit 1998). Zusätzlich können in beobachtender oder beratender Position auch andere Bundesminister/-innen, der/die Generalinspekteur/-in der Bundeswehr sowie der/die Chef/-in des Bundespräsidialamtes.

Die Entscheidungen des Bundessicherheitsrates sind bindend und bietet der Bundesregierung eine Möglichkeit die deutsche Sicherheitspolitik zu gestalten. Dadurch unterliegt dieses Gremium nicht der parlamentarischen Kontrolle seitens des Bundestages. Dieses Gremium tagt unregelmäßig, geheim und Entscheidungen werden in einfacher Mehrheitswahl getroffen. Auch die Protokolle sind als geheim eingestuft und werden dementsprechend als geheime Verschlusssache im Bundeskanzleramt archiviert.


Rolle des Bundestages bei Rüstungsexporten

Der Bundestag als gesetzgebendes Organ der Bundesrepublik hat bei Rüstungsexporten nur ein sehr begrenztes Mitbestimmungsrecht. Bei konkreten Anträgen kann der Bundestag keinen Einfluss nehmen und wird, insofern der Vorgang nicht in den Medien bekannt wird, erst mit der Ausgabe des Rüstungsexportberichts über derartige Vorgänge in Kenntnis gesetzt. Daher können die Mitglieder des deutschen Bundestages höchstens gegen die Ausfuhr protestieren, haben aber ansonsten keine Möglichkeiten die Ausfuhr zu verhindern.

Die einzige Möglichkeit der Mitbestimmung liegt auf Ebene der gesetzgeberischen Kraft, mit welcher die Vorgaben für Rüstungsexporte verschärft werden können. Hierzu ist allerdings eine entsprechende Mehrheit im Bundestag von nötigen, welche in der Regel auf Seiten der Bundesregierung liegt und daher einen breiteren Konsens bis in die Bundesregierung hinein benötigt.


Kritikpunkte an den Regularien und Abläufen bei Rüstungsexporten

Die bestehenden Regularien und Abläufe bieten einiges an Diskussionsmöglichkeiten. So bieten die vorhandenen Gesetze Möglichkeiten trotz Verbots bestimmte Güter ausführen zu dürfen. Dies betrifft vor allem biologische und chemische Stoffe, da diese im Falle der zivilen Nutzung z.B. im Bereich der Forschung exportiert werden dürfen, wenn sie nicht militärischen Zwecken zugeführt werden.


Die politische Ebene

Auf politischer Ebene lässt sich besonders die mangelnde Transparenz, die schwache Legitimation und die fehlenden Kontrollmöglichkeiten benennen. Die Bundesregierung ist beispielsweise nicht per Gesetz zur Auskunft über mögliche Rüstungsexporte verpflichtet. Daher war es in der Vergangenheit ein wesentliches Problem, dass nur sehr geringe Kenntnisse über die getätigten Exporte bekannt waren. Dieser Umstand wurde zwar 1998 von der rot-grünen Bundesregierung durch die Einführung der Rüstungsexportberichte abgemildert, bietet aber weiterhin keine weitgehende Transparenz da diese Berichte bisher nur einmal jährlich erscheinen und dort auch nur die getätigten Rüstungsexporte aufgeführt werden. Anfragen die abgelehnt wurden bleiben somit als geheime Verschlusssache weitestgehend unbekannt.

Darüber hinaus sind die Oppositionsparteien durch die mangelnde Transparenz und den fehlenden Kontrollstrukturen in ihrer Aufgabe als Kontrolle der Bundesregierung erheblich eingeschränkt. Im besten Fall könnten die Oppositionsparteien öffentlichen Protest formulieren und organisieren sowie die Gesetzeslage abändern, was aber wiederum eine Zusammenarbeit mit der Bundesregierung erfordern würde um überhaupt eine entsprechende Mehrheit im Bundestag zu erhalten.

Des Weiteren bietet auch die schwache Legitimation von Rüstungsexporten ein Diskussionsansatz. Die Bundesregierung selbst wird indirekt über die Mehrheit im Bundestag bestimmt und ist somit nicht direkt vom Wähler legitimiert. Die Mitglieder des Bundessicherheitsrats werden darüber hinaus innerhalb der Bundesregierung ausgehandelt und sind somit weitaus schwächer legitimiert als die Bundesregierung an sich wodurch hier erhebliche Zweifel bestehen inwiefern dieses Gremium den Willen der Bevölkerung repräsentiert.

Zusätzlich gibt es nur grobe Grundgerüste bzgl. dem Verhalten der Bundesregierung in Fragen zu Rüstungsexporten. Da diese als elementar für die deutsche Sicherheitspolitik verstanden werden, können sich Vorgehensweisen von Bundesregierung zu Bundesregierung deutlich unterscheiden. Mit den Rüstungsexportrichtlinien, im Rüstungsexportbericht 2012 [3] als politische Grundsätze bezeichnet, gibt es zwar Vorgaben als Entscheidungsgrundlage, diese sind allerdings nicht bindend und bieten entsprechenden Interpretationsraum. So veränderte sich die deutsche Rüstungsexportpolitik seit der Kanzlerschaft der Bundeskanzlerin Merkel - im Spiegel als Merkel-Doktrin [4] benannt - dahingehend, dass die Bundesregierung mittlerweile auch Exporte in fragwürdige Abnehmerländer genehmigt mit der Begründung der Stärkung regionaler Mächte im Zuge der deutschen Sicherheitspolitik. In dieser Logik könnten die in Deutschland äußerst unpopulären Auslandseinsätze der Bundeswehr reduziert werden und damit zeitgleich Rüstungsexporte in Krisenregionen besser argumentiert werden.


Kontrolle von Rüstungsgütern

Ein großes Problem von Rüstungsexporten stellt die anschließende Kontrolle bzgl. der Verwendung und Weitergabe dar. Durch Vertragsklauseln ist eine Einschränkung bei der Verwendung und Weitergabe möglich, allerdings ist diese kaum durchsetzbar und bietet damit keine zuverlässige Kontrollmöglichkeit.

Besonders bedenklich ist dies bei der Lizenzvergabe zum Nachbau von entsprechenden Gütern wie beispielsweise bei Kleinwaffen oder Waffensysteme (siehe Kontroverse bei der Kontrolle von Rüstungsexporten – einige Beispiele), da hier die Weitergabe an andere Staaten, welche auf Grund ihrer politischen Situation keine Exporte erhalten würden, weder kontrolliert noch unterbunden werden kann.

Gleichfalls schwierig ist die Vermeidung der Zweckentfremdung von Technologien für den Rüstungssektor. Problematisch sind hier besonders Technologien wie Software oder Navigationsgeräte mit einer sehr hohen Genauigkeit, welche entsprechend für bestimmte Waffensysteme wie GPS-gesteuerte Raketen notwendig sind.


Kontroverse bei der Kontrolle von Rüstungsexporten – einige Beispiele

Die folgenden Beispiele sollen die Schwierigkeiten bei der Kontrolle von Rüstungsgütern nach dessen Export und weitere Probleme mit Bezug auf Rüstungsexporte aufzeigen.


G36 Gewehre in Mexiko

Bei Studentenprotesten am 12. Dezember 2011 im Bundesstaat Guerrero starben 3 Menschen und es gab 14 Verletzte. Nachfolgende Untersuchungen zeigten dabei, dass die teilnehmenden Polizeieinheiten unter anderem mit dem G36 Gewehr ausgerüstet waren. Diese wurden bereits 2005 von Heckler & Koch an die mexikanische Regierung mit Genehmigung der Bundesregierung unter der Auflage verkauft, dass das G36 nicht an Polizeieinheiten aus den mexikanischen Bundesstaaten Chiapas. Chihuahua, Jalisco und Guerrero ausgegeben werden durfte. [5]

Neben der eigentlichen Waffenlieferung soll es nach Medienberichten [6] auch zu einem Technologietransfer gekommen sein. Als Belege dafür werden neben der Ähnlichkeit des mexikanischen FX05 Sturmgewehrs auch entsprechende Dokumente des mexikanischen Verteidigungsministeriums angeführt.

Anhand des Einsatzes von G36 Sturmgewehren auch in von den Auflagen ausgeschlossenen mexikanischen Bundesstaaten wird deutlich, wie schwierig im Nachhinein die Kontrolle ist und das entsprechende Auflagen auch kaum durchgesetzt werden können.

Zusätzlich ergibt sich aus dem Technologietransfer, in diesem Fall soll es sich um entsprechende Baupläne handeln, das Problem, dass die Waffentechnik nun Vorort unabhängig von deutschen Exporten gefertigt werden kann und diese natürlich auch wiederum selbst exportiert werden könnten und somit auch den Weg in Regionen finden in welche möglicherweise deutsche Rüstungsexporte nicht stattfinden würden.


Exporte nach Griechenland

Ein weiteres Problem, welches nicht unmittelbar mit Rüstungsexporten an sich im Zusammenhang steht aber trotzdem schwerwiegend ist, stellen Exporte in Staaten mit angespannten Finanzhaushalten dar. So wurde bereits Mitte des Jahres 2013 in den Medien berichtet, dass griechische Entscheidungsträger bestochen worden sein sollen um lukrative Rüstungsaufträge zu erhalten [7].

Diese Verdachtsmomente verdichteten sich Ende des Jahres 2013 und führten zur Festnahme eines griechischen Spitzenbeamten. Dieser belastete mit seinen Aussagen etliche Rüstungsunternehmen auch in Deutschland [8].

Die Korruption an sich kann nicht ausschließlich auf Rüstungsexporte zurückgeführt werden. Allerdings entsteht die Gefahr zur Korruption hier eher als in anderen Bereichen, da bei Sparmaßnahmen meist der Verteidigungsetat als erstes von entsprechenden Maßnahmen betroffen ist und dadurch der Umfang an ausgeschriebenen Aufträgen geringer wird.

Im Falle der griechischen Haushaltskrise wurde aber auch ein weiteres Problem deutlich. So bestanden vor allem die wirtschaftlich stärkeren EU-Mitgliedsstaaten wie Deutschland oder Frankreich auf drastische Sparmaßnahmen wovon allerdings der Kauf von Rüstungsgütern ausgeschlossen wurde [9]. Dies wurde zwar später korrigiert und bei weiteren Sparpaketen nicht mehr so gehandhabt, trotzdem wurde aber auf die Erfüllung von bereits abgeschlossenen Kaufverträgen bestanden [10].


Exporte in den Nahen Osten [11]

Wegen der generell angespannten Lage im Nahen Osten sind Rüstungsexporte in diese Region immer äußerst brisant. Neben Israel [12] werden vor allem die Golfstaaten Bahrain [13], Katar [14], Kuwait [15], Oman [16], Saudi-Arabien [17] und die Vereinigten Arabischen Emirate [18] beliefert.

Problematisch an diesen Rüstungsexporten ist neben der generellen politischen Lage auf der arabischen Halbinsel auch die Menschenrechtssituation in den betreffenden Staaten. So führt Amnesty International in fast allen oben benannten Staaten u.a. Folter, mangelnde Frauenrechte und die Unterdrückung von andersdenkenden als zu lösende Probleme auf (siehe [13], [14], [15], [16], [17] und [18]) . Zudem sind die demokratischen Strukturen in den benannten Staaten nur schwach ausgeprägt.


Lizenzweitergabe für das G3 und G36

Seit 2011 wird mit Genehmigung der Bundesregierung und lizenziert von Heckler & Koch in Al-Khardsch (Saudi-Arabien) G36 Gewehre gebaut [19]. Bedingung für die Genehmigung war allerdings die Verpflichtung Saudi-Arabiens diese Waffen nur für den Eigenbedarf zu produzieren und nicht zu exportieren. Um derartiges zu ermöglichen wurden die Baupläne und die entsprechenden Produktionsmaschinen exportiert und vor Ort aufgebaut. Das saudische Personal wurde von Heckler & Koch geschult, sodass dieses vor Ort fachkundig eingesetzt werden kann.

Trotz der benannten Auflage wurden allerdings auf der Idex (kurz für International Defence Exhibition & Conference, die weltgrößte Waffenmesse im Nahen Osten) vom saudischen Rüstungsunternehmen Military Industries Corporation (MIC – der entsprechende Lizenznehmer des G36 Gewehrs) das G36 ausgestellt und zum Verkauf angeboten. Zwar ist ein Lizenzentzug und damit eine theoretische Unterbindung der weiteren Produktion seitens der Bundesregierung möglich, allerdings faktisch nicht umsetzbar. Laut Auskunft eines ehemaligen hochrangigen Managers von H&K ist MIC mit der Ausbildung der Ingenieure und Arbeiter und der Lieferung der notwendigen Maschinen vollständig in der Lage das G36 auch ohne deutsche Zulieferung zu produzieren [20].

Folglich ist es der Bundesregierung hier nicht möglich die Weiterverbreitung des G36 durch MIC aktiv zu steuern und hat somit auch keine Kontrolle mehr über diese Exporte.

Ein weiteres Beispiel ist das Vorgängermodell G3. Für dieses Schnellfeuergewehr hält die Bundesrepublik Deutschland die Lizenz und vergab sie in den vergangenen Jahrzehnten an diverse Staaten u.a. Pakistan (1963), in die Türkei (1967), nach Saudi-Arabien (1969), Thailand (1971), Brasilien (1976), Mexiko (1979) oder Myanmar (1981). Auch dort waren die demokratischen Verhältnisse bedenklich und eine Kontrolle der Weitergabe schwierig bis kaum umsetzbar. Die Weitergabe des G3 durch die Lizenznehmer fand dabei z.B. an das Apartheidsregime in Südafrika (durch Portugal) oder die Hisbollah (durch den Iran) statt und führte dazu, dass das G3 nach der AK47 eine der verbreitetsten Waffen der Welt ist [20] und auch weiterhin produziert wird.


Lizenzvergabe für Fuchs-Panzerfahrzeuge nach Algerien

Eine weitere Art von Rüstungsexporten stellt seit 2013 der Trend zum Export von Produktionsstätten dar. Statt wie bisher üblich die Rüstungsgüter in Deutschland zu produzieren werden nun die entsprechenden Produktionsstätten bzw. dessen Aufbau verkauft. Dies hat den Vorteil, dass direkt vor Ort produziert werden kann und die Exportkriterien weitaus geringer sind. So bedarf es nur für die technischen Zeichnungen und die entsprechenden Spezialmaschinen eine Ausfuhrgenehmigung, wird stattdessen aber nur die Lizenz zum Nachbau verkauft entfällt hier die Genehmigungspflicht [21].

Langfristig könnte dieses Modell zum Standard werden und somit die Steuerungsmöglichkeiten seitens der Bundesregierung für entsprechenden Gütern komplett verloren gehen. Darüber hinaus ist dies besonders bei Produktionsstätten zur Herstellung von Panzerfahrzeugen ein großes Problem, da diese als Kriegswaffen gelten und hier deutlich strengere Kriterien gelten. Gerade derartige Waffensysteme können beim Einsatz gegen die Zivilbevölkerung verheerend sein und werden mit steigender Sorge beobachtet.

Quellen

  1. FAQ zu Rüstungsexporten: Welche Regeln gelten?
  2. de.wikipedia.org Artikel zum Bundessicherheitsrat
  3. BMWi Publikationen - Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2012
  4. DER SPIEGEL 49/2012 - Die Merkel-Doktrin
  5. ZEIT Online - Waffenexporte: Der Tod kommt aus Deutschland S. 1
  6. tagesthemen Videobeitrag "Heckler & Koch: Verdacht auf illegale Rüstungsdeals mit Mexiko"
  7. DER SPIEGEL Online - Razzia bei Rüstungskonzern Rheinmetall in Athen
  8. DER SPIEGEL Online - Rüstungsdeals mit Griechenland: Die Schmiergeldliste des Antonios K.
  9. ZEIT Online - Schöne Waffen für Athen
  10. DER SPIEGEL Online - Griechischer Militärhaushalt: Im Gleichschritt in den Bankrott
  11. stern.de - Boomende Rüstungsexporte: Noch mehr deutsche Panzer für den Nahen Osten
  12. Amnesty Report 2013 zu Israel und Palistina
  13. 13,0 13,1 Amnesty Report 2013 zu Bahrain
  14. 14,0 14,1 Amnesty Report 2013 zu Katar
  15. 15,0 15,1 Amnesty Report 2013 zu Kuwait
  16. 16,0 16,1 Amnesty Report 2013 zu Oman
  17. 17,0 17,1 Amnesty Report 2013 zu Saudi-Arabien
  18. 18,0 18,1 Amnesty Report 2013 zu Vereinigte Arabische Emirate
  19. ZEIT Online - Waffenexporte: Der Tod kommt aus Deutschland S. 3
  20. 20,0 20,1 ZEIT Online - Waffenexporte: Der Tod kommt aus Deutschland S. 4
  21. ZEIT Online - Rüstungsindustrie: Wüstenfüchse


Verfasser: T. Jaap