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Rüstungsexporte: Unterschied zwischen den Versionen

K (Einstufung von Gütern als Rüstungsexportgüter)
 
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== Der Begriff Rüstungsexport ==
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== Weshalb ist die Betrachtung von Rüstungsexporten für eine/n Ingenieur/-in interessant? ==
Der Begriff Rüstungsexporte fasst im wesentlichen die Ausfuhr von für die Kriegsführung bestimmten Güter (Gegenständen, Stoffen und Organismen) zusammen. Der Export derartiger Güter ist in der Bundesrepublik Deutschland genehmigungspflichtig und wird hauptsächlich durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (fortan kurz BAFA) [1], ein Geschäftsbereich der Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (fortan kurz BMWi) [2], verwaltet und kontrolliert.
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Mit dem Thema Rüstungsexporte soll angehende oder bereits tätige Ingenieure/-innen bewusst gemacht werden, dass Rüstungsgüter gesetzlich gesehen nicht nur Kriegswaffen sind, sondern auch Güter aus dem Alltag umfassen können. Für Kriegswaffen ist dank der gesellschaftlichen Bedenken eine moralische Positionierung leicht zu vollziehen und bedarf daher keine ausführliche Betrachtung. Anders sieht dies hingegen bei Gütern aus, welche als [[Dual-Use]] Güter oder sonstige Rüstungsgüter eingestuft werden. Bei Gütern dieser Klassifizierung handelt es sich beispielsweise um Software oder um Alltagsgegenstände wie Navigationsgeräte oder aber Maschinen, die potentiell für die Herstellung von Kriegswaffen genutzt werden können. Bei derartigen Konstruktionen wird eine moralische Positionierung schon wesentlich schwieriger.
  
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Die Verantwortung des Ingenieurs/der Ingenieurin, welcher an der Entwicklung von derartigen Gütern beteiligt ist, muss sich bewusst sein, dass diese Güter nicht ausschließlich in friedlichen Regionen der Welt exportiert werden. Dies wird beispielsweise anhand der unten aufgeführten [[#Einige Diagramme|Diagramme]] angedeutet und lässt sich durch die hier verfügbaren [[Rüstungsexporte - Statistik 2012|Statistiken]] nachvollziehen.
  
== Gesetzliche Grundlagen ==
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Darüber hinaus soll auch das Grundwissen rund um Thema Rüstungsexporte vertieft und die politischen Aspekte aufgezeigt werden.
Die gesetzliche Grundlage bildet der Artikel 26 Absatz 2 [3] des Grundgesetzes (kurz GG), Wortlaut: „Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“, und wird hauptsächlich im Kriegswaffenkontrollgesetz [4] (fortan kurz KrWaffKontrG) näher geregelt.
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Der im Außenwirtschaftsgesetz [5] (kurz AWG) formulierte Grundsatz des freien Wirtschaftsverkehrs findet auf Güter, die nach dem KrWaffKontrG als Rüstungsgüter eingestuft wurden, nur insofern Anwendung, als dass auf das entsprechende Bundesgesetz weiterverwiesen wird. Zusätzlich müssen ebenfalls Verordnungen der Europäische Union (unter anderem die EG Verordnungen Nr. 428/2009 [7] und Nr. 258/2012 [8]) beachtet werden, in welchen vor allem Bestimmungen bzgl. Dual-Use Gütern erfasst sind.
 
  
Der Ablauf zur Ausfuhr von Rüstungsgütern im Sinne des KrWaffKontrG wird unter anderem in der Außenwirtschaftsverordnung [6] (fortan kurz AWV) geregelt.
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== Der Begriff Rüstungsexport ==
 
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Unter den Begriff Rüstungsexporte wird im wesentlichen die Ausfuhr von für die Kriegsführung bestimmten Güter (Gegenständen, Stoffen und Organismen) zusammengefasst. Der Export derartiger Güter ist in der Bundesrepublik Deutschland genehmigungspflichtig und wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (fortan kurz BAFA) <ref>[http://www.bmwi.de Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie] auch Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie</ref>, ein Geschäftsbereich der Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (gelegentlich auch Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - fortan kurz BMWi) <ref>[http://www.ausfuhrkontrolle.info Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle]</ref>, verwaltet und kontrolliert.
 
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== Einstufung von Gütern als Rüstungsexportgüter ==
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Die Einstufung von Gütern als Rüstungsexportgüter erfolgt über die oben benannten Gesetze und Verordnungen. Dementsprechend werden als Kriegswaffen alle Güter bezeichnet, die in der Anlage Kriegswaffenliste des KrWaffKontrG aufgelistet sind.
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Neben den typischen Waffensystemen wie Kampfflugzeuge oder Kleinwaffen werden auch diverse Viren oder Bakterien (als biologische Waffen eingestuft), chemische Stoffe (chemische Waffen) und Kernbrennstoffe (als Grundlage für Atomwaffen) sowie Geräte, Baugruppen oder ähnliches die für Herstellung von atomare, biologische und chemische Waffen notwendig sind in der Kriegswaffenliste aufgeführt, gelten daher als Rüstungsgüter und sind dadurch genauso genehmigungspflichtig wie Güter die militärischen Zwecken dienen. Beispiele wären Transport LKWs mit Tarnanstrich oder Aufklärungsdrohnen.
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Durch die EG Verordnung 428/2009 wird die Kriegswaffenliste um Dual-Use Güter ergänzt, wodurch die Ausfuhr entsprechende Güter ebenso vor deren Export genehmigt werden müssen.
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Unter Dual-Use Güter werden somit auch jene Güter erfasst, welche zwar zivile Zwecke erfüllen aber auch für militärische Zwecke benutzt werden können, wozu auch Software und allgemeine Technologien zählen.
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Die Bundesregierung bzw. die zugeordneten Ministerien bestimmt darüber, welche Güter als Rüstungsgüter einzustufen sind und nimmt entsprechende Ergänzungen in der Kriegswaffenliste vor.
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Ebenso bedarf es bereits vor der Herstellung die Genehmigung Rüstungsgüter zu produzieren.
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== Wie läuft so ein Rüstungsexports ab? [9] ==
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Prinzipiell gilt, dass es kein formales Recht auf Genehmigung von Rüstungsexporten gibt. Somit können Unternehmen nicht von vornherein davon ausgehen das ihr Antrag auch tatsächlich genehmigt wird.
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Formal beantragt das betreffende Unternehmen beim BMWi eine Genehmigung bzw. ein Zertifikat auf Ausfuhr von Rüstungsgütern. Nach Prüfung des Antrags und Abstimmung mit anderen Ressorts (= Bundesministerien, u.a. das Auswärtige Amt) wird der Antrag entweder abgelehnt oder gewährt.
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Die im GG erwähnte Bundesregierung ist bis hierhin, außer durch die eingebundenen Ministerien, nicht aktiv an der Entscheidung bzgl. der Ausfuhr beteiligt. Allerdings hat die Bundesregierung das Recht im Zweifelsfall selbst eine endgültige Entscheidung zu treffen. Dies geschieht über den Bundessicherheitsrat und wird in der Regel bei brisanten Anträgen und/oder bei Unstimmigkeiten zwischen den beteiligten Ministerien genutzt.
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Die Einstufung von Anträgen wird gemäß der Rüstungsexportrichtlinie der Bundesregierung vorgenommen und wird dabei durch den Charakter dieser Richtlinien entsprechend unterschiedlich interpretiert.
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=== Bundessicherheitsrat [10] ===
 
Der Bundessicherheitsrat ist ein Organ der Bundesregierung, genauer ein Ausschuss, und dient dieser als Kontroll- und Koordinationsgremium mit Bezug auf die bundesdeutsche Sicherheitspolitik und ist dessen höchstes Organ.
 
  
Eingeführt wurde dieser Ausschuss 1955 unter Kanzler Adenauer, von 1955 bis 1969 unter den Namen Bundesverteidigungsrat, und besteht aus neun Mitgliedern zusammen. Dies sind der/die Bundeskanlzer/-in (Vorsitzende/-r), der/die Chef/-in des Bundeskanzleramts, die Bundesminister/-innen des Auswärtigen Amts, der Verteidigung, der Finanzen, des Inneren, der Justiz, der Wirtschaft und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung (seit 1998). Zusätzlich können in beobachtender oder beratender Position auch andere Bundesminister/-innen, der/die Generalinspekteur/-in der Bundeswehr sowie der/die Chef/-in des Bundespräsidialamtes.
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Nachstehende Grafiken zeigen knapp die Gesetzesgrundlagen für entsprechende Exporte und den Ablauf des Rüstungsexports.
  
Die Entscheidungen des Bundessicherheitsrates sind bindend und bietet der Bundesregierung eine Möglichkeit die deutsche Sicherheitspolitik zu gestalten. Dadurch unterliegt dieses Gremium nicht der parlamentarischen Kontrolle seitens des Bundestages. Dieses Gremium tagt unregelmäßig, geheim und Entscheidungen werden in einfacher Mehrheitswahl getroffen. Auch die Protokolle sind als geheim eingestuft und werden dementsprechend als geheime Verschlusssache im Bundeskanzleramt archiviert.
 
  
=== Rolle des Bundestages bei Rüstungsexporten ===
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{| class="wikitable" width=80% style="text-align:center; margin-left:2em;"
Der Bundestag als gesetzgebendes Organ der Bundesrepublik hat bei Rüstungsexporten nur ein sehr begrenztes Mitbestimmungsrecht.
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| [[Bild:ruestungsexporte_gesetze.png|thumb|none|Übersicht der Gesetzesgrundlagen für die entsprechenden Exportklassifizierungen.]]
Bei konkreten Anträgen kann der Bundestag keinen Einfluss nehmen und wird, insofern der Vorgang nicht in den Medien bekannt wird, erst mit der Ausgabe des Rüstungsexportberichts über derartige Vorgänge in Kenntnis gesetzt. Daher können die Mitglieder des deutschen Bundestages höchstens gegen die Ausfuhr protestieren, haben aber ansonsten keine Möglichkeiten die Ausfuhr zu verhindern.
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| [[Bild:ablauf_ruestungsexporte_ohne_kw.png|thumb|none|Verfahren bei Rüstungsexporten (sonstige Rüstungs- oder Dual-Use-Güter ohne Kriegswaffen).]]
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| [[Bild:ablauf_kriegswaffen.png|thumb|none|Verfahren bei Kriegswaffenexporte.]]
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|}
  
Die einzige Möglichkeit der Mitbestimmung liegt auf Ebene der gesetzgeberischen Kraft, mit welcher die Vorgaben für Rüstungsexporte verschärft werden können. Hierzu ist allerdings eine entsprechende Mehrheit im Bundestag von nötigen, welche in der Regel auf Seiten der Bundesregierung liegt und daher einen breiteren Konsens bis in die Bundesregierung hinein benötigt.
 
  
== Kritikpunkte an den Regularien und Abläufen bei Rüstungsexporten ==
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Quelle für die obrigen Diagramme: Website des Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie <ref>[http://www.ruestungsindustrie.info Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie]</ref>.
Die bestehenden Regularien und Abläufe bieten einiges an Diskussionsmöglichkeiten. So bieten die vorhandenen Gesetze Möglichkeiten trotz Verbots bestimmte Güter ausführen zu dürfen. Dies betrifft vor allem biologische und chemische Stoffe, da diese im Falle der zivilen Nutzung z.B. im Bereich der Forschung exportiert werden dürfen, wenn sie nicht militärischen Zwecken zugeführt werden.
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=== Die politische Ebene ===
 
Auf politischer Ebene lässt sich besonders die mangelnde Transparenz, die schwache Legitimation und die fehlenden Kontrollmöglichkeiten benennen. Die Bundesregierung ist beispielsweise nicht per Gesetz zur Auskunft über mögliche Rüstungsexporte verpflichtet. Daher war es in der Vergangenheit ein wesentliches Problem, dass nur sehr geringe Kenntnisse über die getätigten Exporte bekannt waren. Dieser Umstand wurde zwar 1998 von der rot-grünen Bundesregierung durch die Einführung der Rüstungsexportberichte abgemildert, bietet aber weiterhin keine weitgehende Transparenz da diese Berichte bisher nur einmal jährlich erscheinen und dort auch nur die getätigten Rüstungsexporte aufgeführt werden. Anfragen die abgelehnt wurden bleiben somit als geheime Verschlusssache weitestgehend unbekannt.
 
  
Darüber hinaus sind die Oppositionsparteien durch die mangelnde Transparenz und den fehlenden Kontrollstrukturen in ihrer Aufgabe als Kontrolle der Bundesregierung erheblich eingeschränkt. Im besten Fall könnten die Oppositionsparteien öffentlichen Protest formulieren und organisieren sowie die Gesetzeslage abändern, was aber wiederum eine Zusammenarbeit mit der Bundesregierung erfordern würde um überhaupt eine entsprechende Mehrheit im Bundestag zu erhalten.
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Weiterführende Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen, der Einstufung von Gütern als Rüstungsgüter und den Ablauf (inklusive der Betrachtung einiger beteiligter Akteure) von Rüstungsexporten können in den Unterbereichen [[Rüstungsexporte - Rechtliches]] und [[Rüstungsexporte - Ablauf]] vertieft werden.
  
Des Weiteren bietet auch die schwache Legitimation von Rüstungsexporten ein Diskussionsansatz. Die Bundesregierung selbst wird indirekt über die Mehrheit im Bundestag bestimmt und ist somit nicht direkt vom Wähler legitimiert. Die Mitglieder des Bundessicherheitsrats werden darüber hinaus innerhalb der Bundesregierung ausgehandelt und sind somit weitaus schwächer legitimiert als die Bundesregierung an sich wodurch hier erhebliche Zweifel bestehen inwiefern dieses Gremium den Willen der Bevölkerung repräsentiert.
 
  
Zusätzlich gibt es nur grobe Grundgerüste bzgl. dem Verhalten der Bundesregierung in Fragen zu Rüstungsexporten. Da diese als elementar für die deutsche Sicherheitspolitik verstanden werden, können sich Vorgehensweisen von Bundesregierung zu Bundesregierung deutlich unterscheiden. Mit den Rüstungsexportrichtlinien, im Rüstungsexportbericht 2012 [11] als politische Grundsätze bezeichnet, gibt es zwar Vorgaben als Entscheidungsgrundlage, diese sind allerdings nicht bindend und bieten entsprechenden Interpretationsraum. So veränderte sich die deutsche Rüstungsexportpolitik seit der Kanzlerschaft der Bundeskanzlerin Merkel - im Spiegel als Merkel-Doktrin [13] benannt - dahingehend, dass die Bundesregierung mittlerweile auch Exporte in fragwürdige Abnehmerländer genehmigt mit der Begründung der Stärkung regionaler Mächte im Zuge der deutschen Sicherheitspolitik. In dieser Logik könnten die in Deutschland äußerst unpopulären Auslandseinsätze der Bundeswehr reduziert werden und damit zeitgleich Rüstungsexporte in Krisenregionen besser argumentiert werden.
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== Einige Diagramme ==
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Die nachfolgenden Diagramme sollen einen ersten Eindruck vom Umfang der Rüstungsexporte für das Kalenderjahr 2012 vermitteln. Weitere Daten bietet der Artikel [[Rüstungsexporte - Statistik 2012]].
  
=== Kontrolle von Rüstungsgütern ===
 
Folgt... <br />
 
-> Kontrolle vor Ort <br />
 
-> Einfluss auf Verwendung und Weitergabe <br />
 
---> Kontrolle von in Lizenz angefertigten Rüstungsgütern <br />
 
-> Mögliche Zweckentfremdung (falls vorhanden Beispiele) <br />
 
  
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{| class="wikitable" width=80% style="text-align:center; margin-left:2em;"
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| [[Bild:Abb01_Exportentwicklung_2003_2013.jpg|thumb|none|Entwicklung der Einzelgenehmigungen von 2003 bis 2012.]]
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| [[Bild:Abb02_Entwicklung_Exporte_in_Entwicklungsländer.jpg|thumb|none|Genehmigungen von Rüstungsexporten in Entwicklungsländer von 2003 bis 2012.]]
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| [[Bild:Abb07_Exporte_Kleinwaffen_Verteilung.jpg|thumb|none|Kleinwaffenexporte gruppiert nach Ländergruppen für das Kalenderjahr 2011 und 2012. ]]
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== Kontroverse Rüstungsexporte – einige Beispiele ==
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Folgt... <br />
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| [[Bild:Abb10_Entwicklung_Kommerzielle_Exporte_Drittländer.jpg|thumb|none|Entwicklung der kommerziellen Kriegswaffenausfuhr in sogenannte Drittländer für den Zeitraum 2003 bis 2012.]]
→ G36 Gewehre in Mexiko <br />
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| [[Bild:Abb11_Entwicklung_Kriegswaffenausfuhr_insgesamt.jpg|thumb|none|Entwicklung der Kriegswaffenausfuhr insgesamt für den Zeitraum 2003 bis 2012.]]
→ Exporte nach Griechenland <br />
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→ Exporte in den Nahen Osten <br />
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|-
→ Lizenzweitergabe für das G3 und G36 <br />
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|}
→ Lizenzvergabe für Fuchs-Panzerfahrzeuge nach Algerien <br />
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== Statistiken [11], [12] ==
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Quelle für alle Diagramme: Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2012 <ref>[http://www.bmwi.de/DE/Mediathek/publikationen,did=603452.html BMWi Publikationen - Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2012]</ref>.
Folgt... <br />
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-> Tabellen mit den Zahlen <br />
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-> Diagramme für bessere Wahrnehmung <br />
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-> Darstellung als Pins auf goole Map Weltkarte (siehe Preversion Weiterführende Links) <br />
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== Weiterführende Weblinks ==
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== Weiterführende Informationen ==
* Aufbereitung der Exportstatikstik und Darstellung mittels google Map Weltkarte - https://mapsengine.google.com/map/edit?mid=z_0TcjCPMsa8.kVw3IIAoNxlM
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Folgende Weblinks bieten weitere Informationen zum Thema Rüstungsexporte:
* Folgt...
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* Wiki-intern:
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** [[Rüstungsexporte - Ablauf | Beschreibung des Ablaufs von Rüstungsexporten und die Rolle einiger Akteure]]
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** [[Rüstungsexporte - Rechtliches | Rechtliche Grundlagen für Rüstungsexporte]]
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** [[Rüstungsexporte - Statistik 2012 | Statistische Auswertung des Rüstungsexportberichts 2012]]
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* extern:
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** [https://mapsengine.google.com/map/edit?mid=z_0TcjCPMsa8.kVw3IIAoNxlM Aufbereitung der Exportstatikstik und Darstellung mittels google Map Weltkarte]
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** [http://www.youtube.com/watch?v=Hy2J8iITy24 KenFM im Gespräch mit Jürgen Grässling zum Buch „Schwarzbuch Waffenhandel - Wie Deutschland am Krieg verdient"]
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** [http://www.aufschrei-waffenhandel.de/ Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel]
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** [http://www.waffenexporte.org/ waffenexporte.org - Information, Argumente, Einmischen!]
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** [http://www.ruestungsindustrie.info Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie]
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** [http://www.sipri.org/ Website des Stockholm international peace research institute (engl.)]
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** [http://www.arte.tv/guide/de/048118-000/waffen-fuer-die-welt-export-ausser-kontrolle "Waffen für die Welt - Export außer Kontrolle" TV-Dokumentation (bei ARTE+7 im Online Archiv bis zum 11.02.2014 abrufbar)]
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** [https://www.google.de/search?q=r%C3%BCstungsindustrie&ie=utf-8&oe=utf-8&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a&channel=sb&gfe_rd=ctrl&ei=fpspU-KTNeja8geO_IDYCw&gws_rd=cr#channel=sb&q=r%C3%BCstungsindustrie&rls=org.mozilla:de:official&tbm=nws Nachrichtenkanal bei google zum Stichwort Rüstungsindustrie]
  
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==Quellen==
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<references/>
  
== Quellen / Einzelnachweise ==
 
[1] http://www.bmwi.de <br />
 
[2] http://www.ausfuhrkontrolle.info <br />
 
[3] http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_26.html <br />
 
[4] http://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg <br />
 
[5] http://www.gesetze-im-internet.de/awg_2013 <br />
 
[6] http://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013 <br />
 
[7] http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/vorschriften/eg_dual_use_vo <br />
 
[8] http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/vorschriften/feuerwaffen_vo/index.html  <br />
 
[9] http://www.tagesschau.de/ausland/ruestungsexportefaq100.html <br />
 
[10] http://de.wikipedia.org/wiki/Bundessicherheitsrat <br />
 
[11] http://www.bmwi.de/DE/Mediathek/publikationen,did=603452.html <br />
 
[12] http://www3.gkke.org/fileadmin/files/downloads-allgemein/REB-2013-fuer-Bundespressekonferenz.pdf <br />
 
[13] http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-89932536.html <br />
 
[14]
 
  
  
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''Verfasser: T. Jaap
 
[[Category:Wissensspeicher]] [[Category:KomBiWi Rüstung/Konversion]]
 
[[Category:Wissensspeicher]] [[Category:KomBiWi Rüstung/Konversion]]

Aktuelle Version vom 13. April 2014, 20:37 Uhr

Weshalb ist die Betrachtung von Rüstungsexporten für eine/n Ingenieur/-in interessant?

Mit dem Thema Rüstungsexporte soll angehende oder bereits tätige Ingenieure/-innen bewusst gemacht werden, dass Rüstungsgüter gesetzlich gesehen nicht nur Kriegswaffen sind, sondern auch Güter aus dem Alltag umfassen können. Für Kriegswaffen ist dank der gesellschaftlichen Bedenken eine moralische Positionierung leicht zu vollziehen und bedarf daher keine ausführliche Betrachtung. Anders sieht dies hingegen bei Gütern aus, welche als Dual-Use Güter oder sonstige Rüstungsgüter eingestuft werden. Bei Gütern dieser Klassifizierung handelt es sich beispielsweise um Software oder um Alltagsgegenstände wie Navigationsgeräte oder aber Maschinen, die potentiell für die Herstellung von Kriegswaffen genutzt werden können. Bei derartigen Konstruktionen wird eine moralische Positionierung schon wesentlich schwieriger.

Die Verantwortung des Ingenieurs/der Ingenieurin, welcher an der Entwicklung von derartigen Gütern beteiligt ist, muss sich bewusst sein, dass diese Güter nicht ausschließlich in friedlichen Regionen der Welt exportiert werden. Dies wird beispielsweise anhand der unten aufgeführten Diagramme angedeutet und lässt sich durch die hier verfügbaren Statistiken nachvollziehen.

Darüber hinaus soll auch das Grundwissen rund um Thema Rüstungsexporte vertieft und die politischen Aspekte aufgezeigt werden.


Der Begriff Rüstungsexport

Unter den Begriff Rüstungsexporte wird im wesentlichen die Ausfuhr von für die Kriegsführung bestimmten Güter (Gegenständen, Stoffen und Organismen) zusammengefasst. Der Export derartiger Güter ist in der Bundesrepublik Deutschland genehmigungspflichtig und wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (fortan kurz BAFA) [1], ein Geschäftsbereich der Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (gelegentlich auch Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - fortan kurz BMWi) [2], verwaltet und kontrolliert.


Nachstehende Grafiken zeigen knapp die Gesetzesgrundlagen für entsprechende Exporte und den Ablauf des Rüstungsexports.


Übersicht der Gesetzesgrundlagen für die entsprechenden Exportklassifizierungen.
Verfahren bei Rüstungsexporten (sonstige Rüstungs- oder Dual-Use-Güter ohne Kriegswaffen).
Verfahren bei Kriegswaffenexporte.


Quelle für die obrigen Diagramme: Website des Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie [3].


Weiterführende Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen, der Einstufung von Gütern als Rüstungsgüter und den Ablauf (inklusive der Betrachtung einiger beteiligter Akteure) von Rüstungsexporten können in den Unterbereichen Rüstungsexporte - Rechtliches und Rüstungsexporte - Ablauf vertieft werden.


Einige Diagramme

Die nachfolgenden Diagramme sollen einen ersten Eindruck vom Umfang der Rüstungsexporte für das Kalenderjahr 2012 vermitteln. Weitere Daten bietet der Artikel Rüstungsexporte - Statistik 2012.


Entwicklung der Einzelgenehmigungen von 2003 bis 2012.
Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt
Genehmigungen von Rüstungsexporten in Entwicklungsländer von 2003 bis 2012.
Kleinwaffenexporte gruppiert nach Ländergruppen für das Kalenderjahr 2011 und 2012.
Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt
Entwicklung der kommerziellen Kriegswaffenausfuhr in sogenannte Drittländer für den Zeitraum 2003 bis 2012.
Entwicklung der Kriegswaffenausfuhr insgesamt für den Zeitraum 2003 bis 2012.


Quelle für alle Diagramme: Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2012 [4].


Weiterführende Informationen

Folgende Weblinks bieten weitere Informationen zum Thema Rüstungsexporte:

Quellen

  1. Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auch Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
  2. Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  3. Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
  4. BMWi Publikationen - Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2012


Verfasser: T. Jaap